2. Phase

 

Wer erhält einen Führerschein auf Probe?
Alle Personen, die am 1. Dezember 1987 oder später geboren wurden und alle Personen, die – unabhängig vom Geburtsdatum – am 1. Dezember 2005 oder später erstmals ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder B (Personenwagen) einreichen, erhalten einen Führerausweis auf Probe.
Wer bereits einen unbefristeten Führerausweis der Kat. A oder B besitzt und die andere Kategorie erwerben will, erhält den Führerausweis unbefristet.
Wie lange dauert die Probezeit?
Die Probezeit dauert 3 Jahre
Wann erhalte ich den unbefristeten Führerausweis?
Der unbefristete Führerausweis wird erst nach Ablauf der Probezeit und nach dem Besuch der Weiterausbildung auf Gesuch hin ausgestellt. Das Gesuch kann frühestens einen Monat vor dem Ablaufdatum eingereicht werden. Es ist keine Prüfung mehr zu absolvieren.
Wie lange dauert die Weiterausbildung?
Die Weiterausbildung dauert 16 Stunden und wird auf zwei Kurstage aufgeteilt. Der erste Kurstag sollte innerhalb von 6 Monaten nach Erwerb des befristeten Führerausweises besucht werden. Der zweite Kurstag ist vor Ablauf der Probezeit zu absolvieren. Die Weiterausbildung ist grundsätzlich mit dem eigenen Fahrzeug zu besuchen.
Was macht man am ersten Tag?
Anhand von Unfallbeispielen werden deren verschiedene Ursachen, aber auch die straf- und massnahmenrechtlichen, finanziellen und sozialen Folgen thematisiert.

Zudem erkennen und erleben Sie auf einem Übungsplatz, warum sie nicht in gefährliche Verkehrssituationen geraten sollen und wie sie diese vermeiden können.

Was macht man am zweiten Tag?
Am zweiten Kurstag absolvieren sie eine sogenannte Feedbackfahrt. Die jeweils mitfahrenden anderen Kursteilnehmer geben Rückmeldungen zu ihrem Fahrstil.

Ergänzend vertiefen sie die Kenntnisse über eine umweltschonende und partner-schaftliche Fahrweise.

Was kostet die Weiterausbildung?
Die Kosten belaufen sich im Gegenwert von ca. 8 Fahrstunden bei einer Fahrschule.
Was passiert, wenn die Weiterausbildung nicht absolviert wird?
Die Weiterausbildung muss grundsätzlich während der Probezeit absolviert werden. Ausnahmsweise – beispielsweise wegen Krankheit – kann sie in einer Nachfrist von drei Monaten nachgeholt werden. Wer die Weiterausbildung auch während der Nachfrist nicht absolviert, erhält keinen unbefristeten Führerausweis. Wer danach Motorfahrzeuge fahren will, muss wieder ein Gesuch um einen Lernfahrausweis einreichen und nochmals ganz von vorne beginnen.
Was passiert, wenn der Führerausweis auf Probe entzogen wird?
Begeht der Inhaber des Führerausweises auf Probe eine Widerhandlung, die zum Entzug des Ausweises führt, wird ein neuer Führerausweis auf Probe ausgestellt. Die neue Probezeit endet ein Jahr nach Ablauf des entzogenen Führerausweises auf Probe.

Begeht der Inhaber des Führerausweises auf Probe eine zweite Widerhandlung, die zum Entzug des Führerausweises führt, wird der Ausweis annulliert. Dies gilt auch, wenn der Ausweis inzwischen unbefristet erteilt wurde. Sie betrifft alle Kategorien und Unterkategorien.

Wann kann der Führerausweis nach der Annullierung wieder beantragt werden?
Ein neuer Lernfahrausweis wird frühestens nach einer Wartezeit von mindestens einem Jahr seit Begehung der Widerhandlung und dem Nachweis der Fahreignung durch ein verkehrs-psychologisches Gutachten ausgestellt.
   
Bei Fragen bin ich jederzeit unter info@fahrschule-alainsuter.ch oder Natel 079 757 77 51 erreichbar.

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Fahrschule Alain Suter, staatl. geprüfter Fahrlehrer, Hubelstrasse 48, 6012 Obernau
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